Mangelhafte Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie in Deutschland; Urteil des EuGH

Wasser

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. Juni 2018 entschieden, dass Deutschland gegen die Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitratrichtlinie) verstoßen hat. Nach einem Vorverfahren hatte die Europäische Kommission im Jahr 2016 die Bundesrepublik Deutschland wegen einer mangelhaften Umsetzung auf nationaler Ebene verklagt. Im Kern wird eine mangelhafte Umsetzung des Art. 5 Abs. 5 und 7 der Nitratrichtlinie festgestellt. In einer ersten Rüge wird kritisiert, dass trotz des schlechten bzw. moderaten Eutrophierungszustandes der deutschen Nord- und Ostsee keine Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergriffen wurden. In einer zweiten Rüge wird kritisiert, dass die Aktionsprogramme in Deutschland trotz des schlechten Zustandes nicht fortgeschrieben wurden. Die nationalen Vorschriften zur Begrenzung des Ausbringens von Düngemitteln ermöglichten nicht die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen dem voraussichtlichen Stickstoffbedarf der Pflanzen und ihrer tatsächlichen Stickstoffversorgung. Die in der bis zum 6. Juni 2017 geltenden Fassung der Düngeverordnung vorgesehenen Sperrzeiten seien zu kurz und enthielten entgegen der europäischen Vorgaben Ausnahmenregelungen. Beide Rügen sind nach Ansicht des Gerichtshofes begründet.

LKT Rundschreiben Nr. 316/2018 [PDF-Dokument: 76 kB]

02.07.2018